Die Gäubahn verbindet Stuttgart mit dem Süden Baden-Württembergs und der Schweiz. (Archivbild)
Bernd Weißbrod/dpa
Die Gäubahn verbindet Stuttgart mit dem Süden Baden-Württembergs und der Schweiz. (Archivbild)
Verwaltungsgerichtshof

Nächste Niederlage für Umwelthilfe im Streit um Gäubahn

Die Gäubahn soll Stuttgart für Jahre nicht mehr anfahren und im Stadtteil Vaihingen enden. Dagegen klagt unter anderem die Umwelthilfe schon länger. Nun gibt es eine weitere Entscheidung.

Die Gäubahn von Zürich und Singen nach Stuttgart darf während der kommenden Bauarbeiten unterbrochen werden, auch wenn der neue Anschluss an den Tiefbahnhof in der Landeshauptstadt nicht fertig ist. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als weitere Instanz entschieden und damit nach eigenen Angaben zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landesnaturschutzverbandes (LNV) abgewiesen.

Reisende müssen wohl erst später umsteigen 

Als Gäubahn wird die Eisenbahnstrecke von Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen weiter nach Zürich bezeichnet. Wegen Bauarbeiten für das Großprojekt Stuttgart 21 sollen die Züge schon im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen und nicht wie bisher am Hauptbahnhof enden. Reisende in die City müssen dann voraussichtlich für mehrere Jahre mit Regionalzügen oder S-Bahnen weiterfahren, bis der Anschluss der Strecke an den neuen Tiefbahnhof fertiggestellt ist.

Allerdings verzögern sich die Bauarbeiten. Als Nebeneffekt des längeren Betriebs im alten Kopfbahnhof können Fahrgäste der Gäubahn daher länger direkt zum Hauptbahnhof fahren. Die Bahn geht nach eigenen Angaben derzeit von einer geplanten Unterbrechung frühestens ab 2028 aus.

Umwelthilfe will nicht aufgeben

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom VGH nicht zugelassen. Die DUH kündigte nach der Entscheidung aber an, diese zu beantragen. «Die DUH hält die geplante jahrelange Unterbrechung der Gäubahn für rechtswidrig, weil die Kappung nach aktuellem Planungsstand nicht mehr erforderlich ist», teilte sie mit.

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